AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der von der VidiScope GmbH bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung VidiClock. Sie bilden die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen der VidiScope GmbH und ihren gewerblichen Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der VidiScope GmbH, Römerstr. 27, 89250 Senden (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung und Nutzung von VidiClock. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software VidiClock zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). VidiClock umfasst die digitale Zeiterfassung, die Dienst- und Schichtplanung sowie die Auswertung von Arbeitszeiten und Stundenkonten. Der Anbieter stellt die Software auf seinen Servern zum Abruf bereit. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib oder eine Übereignung von Programmkopien erfolgt nicht.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Verfügbarkeit
Der Funktionsumfang von VidiClock ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung sowie dem individuellen Angebot. Der Anbieter betreibt die Software auf Servern mit Standort in Deutschland. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund angekündigter Wartungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, sowie Ausfälle aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen durch.
§ 4 Vertragsschluss und Bereitstellung
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kunde übermittelt zunächst eine unverbindliche Anfrage. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage prüft, den Zugang freigibt und die Einrichtung vornimmt. Der Zugang zur Software erfolgt im Anschluss per Einladung an die vom Kunden benannten Nutzer. Ein vollautomatischer Self-Service-Zugang ohne vorherige Freigabe durch den Anbieter besteht nicht.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Nutzung von VidiClock erfolgt gegen ein monatliches Entgelt, dessen Höhe sich aus dem individuellen Angebot ergibt. Die auf der Website genannten Preise verstehen sich als Richtpreise; maßgeblich ist das dem Kunden unterbreitete individuelle Angebot. Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit angemessener Ankündigungsfrist anzupassen. Über eine Preisanpassung wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform informieren.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien monatlich gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung erforderlichen Daten vollständig und richtig anzugeben und aktuell zu halten. Er hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde setzt VidiClock ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze ein. Er ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die arbeits- und datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen eigenen Beschäftigten einzuhalten. Dem Kunden obliegt im zumutbaren Rahmen eine eigene Pflicht zur Sicherung der von ihm eingestellten Daten.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten der Beschäftigten des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter; der Kunde bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://vidiclock.com/datenschutz.
§ 9 Verfügbarkeit der Daten und Export
Der Kunde kann die von ihm eingestellten Daten während der Vertragslaufzeit in gängigen Formaten (insbesondere CSV und PDF) exportieren. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Frist gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch stellt der Anbieter dem Kunden vor der Löschung Gelegenheit zum Export seiner Daten.
§ 10 Nutzungsrecht
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung von VidiClock ein. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte, insbesondere eine Unterlizenzierung oder Vermietung, ist nicht gestattet.
§ 11 Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter stellt dem Kunden Support per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Der Anbieter bemüht sich, gemeldete Störungen innerhalb angemessener Zeit zu bearbeiten und zu beheben. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen sowie großflächige Störungen der Strom- oder Telekommunikationsnetze, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei wird die andere Partei über den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich informieren.
§ 14 Schlussbestimmungen und Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mitteilung, so gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der VidiScope GmbH (Memmingen). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026